November2020

ASVG-Sozialversicherungswerte für 2021 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Sie beträgt für das Jahr 2021: 1,033.

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

ASVG-Werte (voraussichtlich)
Geringfügigkeitsgrenze
monatlich € 475,86
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 713,79
Höchstbeitragsgrundlage
täglich € 185,00
monatlich € 5.550,00
jährlich für Sonderzahlungen € 11.100,00
Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 6.475,00
Die Auflösungsabgabe entfällt ab 2020.

Stand: 27. Oktober 2020